Grundpflege

Häusliche Pflege

Wir kümmern uns um Sie und Ihre Probleme.
Rufen Sie uns an und wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungs-Termin




Persönlicher Kontakt ist uns wichtig!



Um Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.


Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht daraufhin einen Termin zur Begutachtung aus. Bei dieser Begutachtung wird festgestellt, ob der Antragsteller bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate eine Unterstützung nötig hat.


Zu diesen Tätigkeiten gehören z.B. im Bereich der Körperpflege Waschen, Duschen und Baden; im Bereich der Ernährung die Aufnahme der Nahrung, im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden sowie das Gehen und im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen und Wohnungsreinigung. Der MDK stellt ein Gutachten aus, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Antrag entscheidet.

Häusliche Pflege

Wir kümmern uns um Sie und Ihre Probleme.
Rufen Sie uns an und wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin




Persönlicher Kontakt ist uns wichtig!



Um Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen.


Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) macht daraufhin einen Termin zur Begutachtung aus. Bei dieser Begutachtung wird festgestellt, ob der Antragsteller bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate eine Unterstützung nötig hat.


Zu diesen Tätigkeiten gehören z.B. im Bereich der Körperpflege Waschen, Duschen und Baden; im Bereich der Ernährung die Aufnahme der Nahrung, im Bereich der Mobilität das Aufstehen und Zubettgehen, das An- und Auskleiden sowie das Gehen und im Bereich der Hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen und Wohnungsreinigung. Der MDK stellt ein Gutachten aus, auf dessen Grundlage die Pflegekasse über den Antrag entscheidet.

Ihr Ansprechpartner 

Sabine Reichl

Ulrike Westhoff

07228 / 960 575 E-mail


Geldleistungen

Wenn ein Pflegebedürftiger durch eine private Pflegeperson versorgt wird, meist Angehörige, der Partner oder Bekannte, erhält er zur Absicherung der Pflege finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Die gültigen Beträge können Sie bei uns erfragen.



Sachleistungen

Wenn eine Pflege durch private Pflegepersonen nicht möglich oder nicht gewollt ist, besteht die Möglichkeit, Unterstützung durch unsere Sozialstation in Anspruch zu nehmen. Dafür bewilligt die Pflegekasse weitaus höhere Sätze als bei privater Versorgung. Die Pflegeeinrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie berät vor Beginn der Versorgung über den Umfang der benötigten Leistungen und schließt mit dem Pflegebedürftigen einen Pflegevertrag ab. Die einzelnen Summen, die je nach Pflegestufe zur Verfügung stehen, können Sie bei uns erfragen.

Nach Abzug der Kosten für unseren Pflegedienst erhält der Pflegebedürftige einen anteiligen Geldbetrag.

Wenn Sie es wünschen, führen unsere Pflegekräfte gerne die Pflege bei Ihnen zu Hause durch. Dazu erheben wir vor Beginn der Versorgung gemeinsam mit Ihnen den Pflegebedarf, erstellen Ihnen einen individuellen Pflegeplan und unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Kosten werden bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Wert mit der Pflegekasse direkt abgerechnet (siehe oben).



Einige Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung erbracht werden können, sind:

  • Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Vollbad
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung


Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen oder zum Verfahren haben, besuchen Sie einfach unsere Sozialstation. Wir helfen und beraten Sie gerne!


Sie können unsere Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler erhalten, sollten Sie noch keinen Pflegegrad bekommen haben.


Ihr Ansprechpartner 

Sabine Reichl

Ulrike Westhoff

07228 / 960 575 E-mail
Share by: